Hinweise gemäß ElektroG und BattDG 


Informationen gemäß § 19a ElektroG


1. Pflicht zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Sie haben Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet sind, einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu zuführen und Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Die Pflicht zur Trennung besteht jedoch nicht, wenn das Altgerät im Rahmen einer Kooperation einer Erstbehandlungsanlage und einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 17b ElektroG zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederwendung überlassen wird oder wenn ein nach Landesrecht für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sämtliche Altgeräte der Gruppe für jeweils mindestens zwei Jahre von der Bereitstellung zur Abholung ausnimmt (Optierung) und er die Altgeräte separiert, um sie für die Wiederverwertung vorzubereiten.

2. Möglichkeit der Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten
Die elektronischen Geräte sind entsprechend der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-und Elektronik-Altgeräte (WEEE) gekennzeichnet. Die Elektrogeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektronischen Geräten abgegeben werden. Dies gilt auch für Elektrogeräte, die zuletzt im nicht privaten Bereich, sondern z. B. in Gewerbe oder Handwerk, genutzt wurden. Soweit die Annahme von nicht privat genutzten Elektrogeräten von den zuständigen örtlichen öffentlichen Entsorgungseinrichtungen ausgeschlossen wurde, erteilt deren Abfallberatungsstelle Auskünfte über die umweltgerechte Entsorgung. Das Symbol auf dem Produkt, der Bedienungsanleitung oder der Verpackung weist darauf hin.

Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von Altgeräten wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet.

3. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

4. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE 34799854 sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.

5. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.



Informationen gemäß § 25 BattDG 

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:


Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt oder Gesundheit schädigen können, enthalten aber auch wertvolle Rohstoffe (z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel), die wiederverwertet werden.

Sie können Batterien nach Gebrauch an uns zurücksenden oder in Ihrer Nähe (z. B. im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist auf haushaltsübliche Mengen sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unter diesem Symbol können zusätzlich folgende chemische Zeichen stehen, die auf enthaltene Schadstoffe hinweisen:

  • Pb = Batterie enthält Blei
  • Cd = Batterie enthält Cadmium
  • Hg = Batterie enthält Quecksilber

Hinweis: Das frühere Batteriegesetz (BattG) wurde am 07. Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt. Die obigen Informationen entsprechen den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25 BattDG.


Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz