Hinweise gemäß ElektroG und BattG
Sie haben Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet sind, einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu zuführen und Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Die Pflicht zur Trennung besteht jedoch nicht, wenn das Altgerät im Rahmen einer Kooperation einer Erstbehandlungsanlage und einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 17b ElektroG zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederwendung überlassen wird oder wenn ein nach Landesrecht für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sämtliche Altgeräte der Gruppe für jeweils mindestens zwei Jahre von der Bereitstellung zur Abholung ausnimmt (Optierung) und er die Altgeräte separiert, um sie für die Wiederverwertung vorzubereiten.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer
Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit der Wiederverwendung,
der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung
von Altgeräten wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt
geleistet.
3. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das
Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich
sind.
4. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer
DE 34799854
sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register,
Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten
registriert.
5. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und
Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Auf
der Webseite des BMUV finden Sie
weitere Informationen hierzu.
Informationen gemäß § 18 BattG
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber